Alles erledigt bis zum Jahresende?

Timing ist gerade bei der Vorsorge ganz wichtig, denn alle Optimierungen mit steuerlichen Auswirkungen verzeihen keine Verspätungen. Einzahlungen in die Säule 3a und in die Pensionskasse sollen deshalb idealerweise bis Weihnachten erfolgen.

Der Dezember ist eine intensive Zeit. Geschenke müssen gekauft werden, Weihnachtsessen stehen an und man möchte meist auch sonst noch das eine oder andere in Ordnung bringen, um unbeschwert ins neue Jahr zu starten.

Säule 3a

Gegen Ende Jahr hat man eine gute Übersicht, wie das Jahr finanziell gelaufen ist. Es zeigt sich, ob gespart wurde oder ob die Ausgaben überwogen haben. Falls ersteres zutrifft und noch nicht in die Säule 3a einbezahlt wurde, wäre dies eine ratsame Option. Einzahlungen in die Säule 3a zahlen sich vor allem steuerlich aus, denn die Einzahlung kann vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Ist man bei einer Pensionskasse angeschlossen, beträgt der diesjährige Maximalbetrag CHF 6‘826 und ist somit leicht höher als im letzten Jahr.

Wie viel kann gespart werden?

Die steuerlichen Auswirkungen einer Einzahlung in die Säule 3a oder eines Einkaufs in die Pensionskasse variieren stark – abhängig vom Einkommen und Wohnort. Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 25 % reduziert sich die Steuerbelastung bei einer Einzahlung von CHF 6‘826 um ca. CHF 1‘700. Da bei der Auszahlung wieder Steuern anfallen, wird die Ersparnis zwar gemindert, aber unter dem Strich bleibt es lohnenswert.

Einkauf in die Pensionskasse

Sind bereits grössere Ersparnisse vorhanden und ist ein Teil davon nicht für zukünftige Investitionen eingeplant, könnte zusätzlich ein Einkauf in die Pensionskasse ins Auge gefasst werden. Der Vorsorgeausweis gibt Auskunft über die Höhe des möglichen Einkaufs. Einzahlungen in die Pensionskasse können zusätzlich zur Einzahlung in die Säule 3a ebenfalls vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.

Bei der Pensionierung erhöht die Einzahlung entweder die Rente oder die Kapitalauszahlung. Ist ein (Teil-)kapitalbezug geplant, darf innerhalb von drei Jahren vor der Pensionierung kein Einkauf mehr gemacht werden.

Interessiert? Melden Sie sich bei Ihrem Berater oder der Pensionskasse, um die Formalitäten zu klären. Für den Einkauf muss üblicherweise ein spezielles Einkaufsformular ausgefüllt werden.

Brauchen Sie Unterstützung?

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Einkauf in Ihrem Fall Sinn macht oder Sie nicht wissen, mit welchem Betrag Sie sich einkaufen sollen – rufen Sie uns an.

KONKRET

Steuerbegünstigte Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich sehr. Mit Einkäufen in die Pensionskasse kann weiter optimiert werden, wenn diese mit der finanziellen Situation abgestimmt sind.

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